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Belegarzt

Der Belegarzt nutz die Räumlichkeiten und die medizinische Ausstattung eines Klinikums. Er muss von der kassenärztlichen Vereinigung anerkannt sein, ist aber kein Angestellter des Krankenhauses und nicht weisungsgebunden. Der sogenannter Belegarztvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Krankenhaus und Belegarzt, insbesondere über die Anzahl der Belegbetten, den Kostenersatz usw. Weiterlesen